Über Uns

Sicherheit ist Vertrauenssache. Die Security Services Consulting verfügt über langjährige Erfahrung im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe und bietet seit dem 1. Oktober 2015 ein breites Spektrum an Dienstleistungen aus einer Hand an. Wir beraten bei Personal- und Weiterbildungskonzepten, erstellen maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte und geben unser praxisorientiertes Wissen gerne weiter. Unser Ziel ist es, ein vertrauensvoller und kompetenter Ansprechpartner für Unternehmen und Privatpersonen zu sein.

Die SCC arbeitet eng mit Partnern aus der deutschen Wirtschaft zusammen und vermittelt Fachkräfte im Sicherheits-, Bewachungs- und Schutzgewerbe. Eine individuelle Beratung und professionelle Unterstützung steht dabei immer im Fokus unserer Zusammenarbeit.

Wir kennen die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Personalvermittlung und bilden selber Schutz- und Sicherheitsfachkräfte in den Schulungsräumen der BAA oder direkt im Unternehmen selbst aus. Um den vielfältigen Anforderungen im Bereich Objekt-, Personen- oder Veranstaltungsschutz gerecht zu werden, beraten wir interessierte Männer und Frauen, Neu- und Quereinsteiger, Arbeitssuchende, Zeitsoldaten und Migranten bei der Wahl eines geeigneten Weiterbildungsprogramms und Arbeitsplatzes.








Kursangebot

Sie suchen eine neue berufliche Herausforderung? Dann werden Sie aktiv und starten Sie mit der Security Services Consulting in eine sichere Zukunft. Qualifizieren Sie sich für eine Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe. Unsere hochqualifizierten Dozenten bereiten Sie gezielt auf die IHK Prüfungen vor und stehen Ihnen bei allen Fragen kompetent zur Seite. Die Seminare sind modular aufgebaut, so dass Sie Ihre Qualifikation jederzeit den individuellen Karrierewünschen anpassen können.

Unterrichtung


Wer in der Sicherheitsbranche arbeiten möchte, muss bestimmte Kriterien erfüllen, die in der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung gesetzlich verankert sind. Die fachliche Mindestvoraussetzung für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe ist die Unterrichtung nach § 34a Gewerbeordnung.

Unterrichtungsverfahren
Für Bewachungspersonal sind 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zwingend vorgeschrieben. Das Unterrichtsverfahren wird ausschließlich durch die IHK durchgeführt und durch jeweils einen Multiple Choice Test pro Sachgebiet abgeschlossen. Als Teilnehmer erhalten Sie ein Zertifikat und dürfen mit erfolgreichem Abschluss der Unterrichtung als Sicherheitsmitarbeiter im Sicherheitsgewerbe tätig sein. Ausnahme bilden dabei alle sachkundepflichtigen Tätigkeiten.

Rahmenstoffplan
In der „Unterrichtung“ werden Ihnen alle notwendigen Rechtsgrundlagen der Sicherheitswirtschaft wie z.B. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Bewachungsverordnung, Straf-und Verfahrensrecht und vieles mehr vermittelt. Dazu gehören auch Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitstechnik und der Umgang mit Menschen.

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Sachkundeprüfung
nach §34a GewO


Möchten Sie sich als Sicherheitsmitarbeiter im Sicherheitsgewerbe bewerben? Dann sollten Sie einen erfolgreichen Abschluss der Sachkundeprüfung § 34a GewO in der Tasche haben. Für viele Sicherheitsunternehmen ist das die Grundvoraussetzung für eine Anstellung.

Training
Wenn Sie weiter in die Zukunft planen und sich im Bewachungsgewerbe selbständig machen oder Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen möchten, müssen Sie eine bestandene Sachkundeprüfung § 34a GewO nachweisen können. Im Unterschied zur „Unterrichtung“ muss hierfür eine Prüfung bei der IHK abgelegt werden, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil besteht. Nach erfolgreichem Abschluss dürfen Sie dann auch in allen sachkundepflichtigen Tätigkeitsbereichen arbeiten.

Rahmenstoffplan
Die Security Services Consulting macht Sie fit für die Prüfung! Wir ersparen Ihnen Zeit und Mühen, weil wir Sie gezielt, praxisbezogen und umfassend auf folgende Prüfungsinhalte trainieren: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Datenschutzrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Strafverfahrensrecht, Grundzüge der Sicherheitstechnik, Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt, Unfallverhütungsvorschriften und Umgang mit Waffen.

Prüfungsvorbereitung
Bei der Sachkundeprüfung können Sie selbst entscheiden, wo und wie sie sich auf die Prüfung vorbereiten wollen. In unseren Seminaren bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung und intensive Prüfungsvorbereitung an. Unsere renommierten Dozenten greifen auf jahrelange Erfahrung zurück und geben dieses Wissen in allen Sach- und Themengebieten eins zu eins an Sie weiter.

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Geprüfte Schutz- und Sicherheitsfachkraft (IHK)


Die Sicherheitsbranche boomt und bietet auch Quereinsteigern die besten Chancen für einen sicheren Arbeitsplatz. Mitarbeiter im Sicherheitsdienst müssen kompetent, zuverlässig und bestens qualifiziert sein. Daher ist eine permanente Weiterbildung unverzichtbar, wenn man diesen verantwortungsvollen, vielseitigen und spannenden Job anstrebt.

Training
Die Security Services Consulting kennt die spezifischen Anforderungen an Mitarbeiter im Sicherheitsbereich der Wirtschaft oder in gewerblichen Sicherheitsunternehmen und bietet eine Intensiv-Schulung zur „Geprüften Schutz- und Sicherheitsfachkraft“ oder zur „Fachkraft für Schutz- und Sicherheit“ in Kooperation mit der BAA an. Die Qualifizierungsmaßnahme gliedert sich in eine fachtheoretische Ausbildung von 6 Monaten und ein daran unmittelbar angeschlossenes Betriebspraktikum über 3 Monate. Die Kompetenzfeststellungsprüfung, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht, wird von der IHK abgenommen.

Rahmenstoffplan
Schulungsthemen zur „Geprüften Schutz- und Sicherheitsfachkraft“ sind u.a. Rechtsgrundlagen der Sicherheitswirtschaft, Dienstkunde, Fragen zur Gefahrenabwehr sowie Sicherheits-, Kommunikations- und Datentechnik und als Highlight die Waffensachkundeprüfung. Diese Teilqualifizierung beinhaltet außerdem die Schulung zum Brandschutzbeauftragten und zum Ersthelfer.

Qualifizierung
Die „Geprüfte Schutz- und Sicherheitsfachkraft“ ist eine Teilqualifizierung und richtet sich an alle Bewerber, die eine fundierte Grundschulung für ihre spätere Tätigkeit im Bewachungsgewerbe benötigen. Mit Abschluss der Teilqualifikation können Sie bei der Kontrolle und Überwachung von Personen und Objekten eingesetzt werden sowie im Revier- und Streifendienst, im Torkontroll-, Empfangs- und Pfortendienst oder im Veranstaltungsdienst.

Perspektive
Wer mit dem Gedanken spielt, einen regulären Berufsabschluss zur „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ (2-jährige Ausbildung) oder zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ (3-jährige Ausbildung) zu erwerben, kann jederzeit an diese Weiterbildungsmaßnahme anknüpfen. Die Teilqualifizierung hat den Vorteil, dass die Ausbildung nur 9 Monate dauert und zu einem sofortigen Einstieg in ein Berufs- und Tätigkeitsfeld der Sicherheitswirtschaft befähigt.

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Tätigkeitsfelder

Das Sicherheits- und Bewachungsgewerbe bietet jede Menge aufregender Jobs und langfristig sichere Arbeitsplätze mit leistungsgerechten Vergütungen. Als Sicherheitskraft haben Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe, denn Sie schützen das Leben, aber auch das Vermögen ihres Auftragsgebers, bewachen Betriebe, Gebäude, Anlagen oder Baustellen und stellen den reibungslosen Ablauf von Veranstaltungen sicher. Das sind Ihre möglichen Einsatzbereiche:


Objekt- und Wertschutz


Sicherheitsmitarbeiter im Objekt- und Wertschutz schützen und bewachen exponierte Gebäude wie Lagerhallen, Bürogebäude oder Einkaufszentren etc. und kostbare Wertgegenstände u.a. vor Überfall, Diebstahl oder Vandalismus.

Zu den durchgeführten Tätigkeiten gehören Zugangs- und Besucherkontrollen, Streifengänge auf dem Gelände, Kontrollen der Gebäude, Servicedienste wie Telefonannahme und -weiterleitung, Post- und Empfangsdienste.

Personen- und Begleitschutz


Ein wirksamer Personenschutz sorgt für die Sicherheit von Einzelpersonen, Familien und VIPs im privaten wie im öffentlichen Umfeld. Eine 24h stündige Rundumbetreuung, Begleitschutz, Gefährdungsanalysen, Schutzmaßnahmen und das Erkennen von Gefahrensituationen gehören zum Alltag eines Personenschützers oder Bodyguards.

Veranstaltungsschutz und Ordnungsdienste


Ob kleine oder große, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen, Konzerte oder Ausstellungen. Der Veranstaltungsschutz gewährleistet den Schutz aller Beteiligten und sorgt für einen reibungslosen Ablauf des jeweiligen Events. Hierbei wird unterschieden in „Sicherheitsdienst“ bei Veranstaltungen und „Veranstaltungsordnungsdienst“ (VOD).

Mitarbeiter im Sicherheitsdienst führen Personenkontrollen im Einlassbereich durch und sind für den Schutz von Künstlern oder Anlagen zuständig. Als Mitarbeiter im VOD werden reine Servicedienstleistungen wie Kartenabriss und Platzanweisung, Kontrollen von Akkreditierungen oder Freihalten von Flucht- und Rettungswegen wahrgenommen.

Flughafensicherheit


Sicherheitsfachkräfte am Flughafen kontrollieren Fluggäste und Gepäck. Sie übernehmen den Objektschutz für die Flughafenanlage, sichern die abgestellten Flugzeuge und überprüfen die Flugzeugladeräume.

Empfangsdienste


Mitarbeiter am Empfang und der Pforte begrüßen die Besucher, übernehmen die Anmeldung und erteilen Auskünfte. Außerdem übernimmt der Empfangsdienst Sicherheitsaufgaben wie die Kontrolle und Registrierung des Personen-, Fahrzeug- und Warenverkehrs und kümmert sich um das Besuchermanagement.

Geld- und Werttransporte


Beim Geld- und Werttransport werden Bargeld oder Wertgegenstände wie Kunstobjekte, Edelmetalle, Datenträger u.a. in speziell gesicherten Werttransportfahrzeugen befördert. Neben Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit wird vom Sicherheitspersonal absolute Verschwiegenheit gefordert.

Notruf- und Servicestellen


In der Notruf­ und Serviceleitstelle laufen Alarm-, Störungs- und Statusmeldungen aller Gefahrenmeldeanlagen eines Gebäudes zusammen. Sicherheitsfachkräfte kennen die Haus- und Gebäudetechnik und können umgehend auf Alarme reagieren und die vereinbarten Maßnahmen am Ort durchführen. Die Tätigkeit in einer Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) erfordert eine besondere Qualifikation, beispielweise die der NSL-Fachkraft.

Revier- und Streifendienste


Sicherheitsmitarbeiter im Revierdienst kontrollieren mehrere räumlich voneinander entfernte Objekte innerhalb eines genau festgelegten Zeitrahmens. Sie sind in der Regel mit einem Fahrzeug unterwegs und überprüfen, ob die Objekte ordnungsgemäß gesichert sind bzw. nehmen den Schließdienst selbst vor. Beim Auslösen eines Alarms führen sie die erforderlichen Maßnahmen durch.

Der Streifendienst dient zur Gefahrenabwehr und hat die Aufgabe durch vorbeugende Maßnahmen Objekte gegen Beschädigungen, Bedrohungen, Zerstörung und Vandalismus zu schützen.

Schutz von Flüchtlingsunterkünften


Beim Schutz von Flüchtlingsunterkünften handelt es sich um eine erweiterte Form des Objektschutzes. Die zusätzlichen Aufgaben sind bei dieser Tätigkeit äußerst vielschichtig.

Neben dem Objektschutz und der Zutritts- und Zufahrtskontrollen (Pfortendienst) gehören z.B. Begleitdienste innerhalb der Liegenschaft, Zutrittsregelung zur Essenausgabe (Mengenbegrenzung der Essenteilnehmer je nach Raum-/Tischkapazität) und Aufsichtsdienste (z. B. bei der Essenausgabe) zu dieser Tätigkeit. Auf Grund der oftmals vorliegenden Traumatisierung der Bewohner der Unterkünfte und des kulturellen und religiösen Konfliktpotenzials ist für diese Tätigkeit eine spezielle Qualifizierung beispielsweise in den Bereichen interkulturelle Kompetenzen und Deeskalation notwendig.









Fördermöglichkeiten

Sie möchten sich im Sicherheitsbereich weiterbilden und suchen nach Fördermöglichkeiten? Die Security Services Consulting übernimmt für Sie die Suche nach geeigneten Förderprogrammen und Bildungsgutscheinen.

Für Frauen und Männer mit Migrationshintergrund setzen wir uns verstärkt ein! Unser Kooperationspartner, die BAA, war der erste Träger deutschlandweit, der auch Migranten/innen im Sicherheitsdienst ausgebildet und intensiv gecoacht hat.


Förderung durch die Bundes-agentur für Arbeit

Wenn Sie sich weiterbilden wollen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung und finanziellen Förderung. Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter kann Ihnen einen Bildungsgutschein ausstellen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Mit Erhalt des Bildungsgutscheins wird Ihnen die vollständige Kostenübernahme der Weiterbildungsmaßnahme zugesagt.

Gefördert werden können:

- Der Lehrgang
- Die Prüfung
- Fahrtkosten
- Kinderbetreuung

Für weitere Informationen über mögliche Fördermöglichkeiten wenden Sie sich an uns.

Den geeigneten Bildungsträger können Sie selbst wählen, sofern das Bildungsangebot für die Förderung zugelassen ist. Die BAA ist anerkannter Kooperationspartner des Arbeitsamtes und bietet auch Menschen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit einer neuen beruflichen Perspektive. Bei Bedarf führen die Agentur für Arbeit und das Jobcenter entsprechende Deutsch-/Eignungstests im Vorfeld durch.

Förderung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Für Soldaten der Bundeswehr (SaZ) kommt der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr für die schulische und berufliche Bildung der Soldatinnen und Soldaten auf. Ziel dieser Förderung ist es, (ehemaligen) Zeitsoldaten eine erfolgreiche Zukunft in einem zivilen Beruf zu ermöglichen. Die Förderung ist abhängig von der Dauer der Wehrdienstverpflichtung und erfolgt auf Grundlage des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG).

Mit einer militärischer Vorbildung können Sie gegebenenfalls auch direkt in eine höhere Ausbildungsstufe der privaten Sicherheitswirtschaft einsteigen (Servicekraft für Schutz und Sicherheit, Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder sogar Meister für Schutz und Sicherheit)

Bildungsgutschein

Die Ausgabe eines Bildungsgutscheins ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Zum einen brauchen Sie ein Beratungsgespräch mit einem Sacharbeiter der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Zum anderen muss Ihre Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme erforderlich sein, um eine bereits bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.

Kostenübernahme
Mit Erhalt des Bildungsgutscheins wird Ihnen die vollständige Kostenübernahme der Weiterbildungsmaßnahme gegebenenfalls die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesagt. Darüber hinaus können sie neben den normalen Leistungen auch Fahrtkosten (Strecke zum Lehrgang/zur Prüfung) und die Kosten für Ihre Kinderbetreuung während der Qualifizierung geltend machen. Der Bildungsgutschein muss vor Beginn der Maßnahme ausgefüllt bei der Agentur für Arbeit vorliegen. Auf dem Bildungsgutschein sind das Bildungsziel, die Dauer der Maßnahme und der regionale Geltungsbereich vermerkt.

Rechtsanspruch
Einen Rechtsanspruch auf den Erhalt eines Bildungsgutscheins haben Sie allerdings nicht. Vielmehr liegt die Ausgabe von Bildungsgutscheinen als sogenannte „Kann-Leistung“ im Ermessen der zuständigen Behörde bzw. des zuständigen Arbeitsberaters oder -vermittlers und ist somit eine Einzelfallentscheidung, die auch von den aktuellen Bedingungen am Arbeitsmarkt abhängt.

Zielgruppen
Sie können einen Bildungsgutschein beantragen, wenn Sie zu einer dieser Zielgruppen gehören:

- Sie sind berufstätig und möchten eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abwenden.

- Sie sind arbeitslos und streben eine berufliche Wiedereingliederung an.

- Sie haben keinen Berufsabschluss und möchten eine Weiterbildung oder Umschulung machen.

- Sie möchten sich umschulen lassen, weil Sie Ihren alten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht länger ausüben können. Hier bezahlt dann das jeweilige Amt (Berufsgenossenschaften oder die Deutsche Rentenversicherung) u.U. die Weiterbildungsmaßnahme.

Steuerersparnis

Eine Steuerersparnis ergibt sich, wenn die durch den Besuch der Seminare entstehenden Kosten steuermindernd berücksichtigt werden. Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten gehören die Fahrtkosten, Lehrgangsgebühren, Aufwendungen für Lehrmittel, da Sie im Regelfall das Veranstaltungsangebot nutzen, um sich in einem ausgeübten Beruf fortzubilden. Die Aufwendungen hierfür sind dann Werbungskosten und bei der Einkunftsart ohne allgemeine Begrenzung auf einen Höchstbetrag steuerlich abzugsfähig.









Voraussetzungen

Sie sind unzufrieden mit Ihrem Beruf oder arbeitssuchend? Sie suchen eine völlig neue Herausforderung? Sie kommen zudem nicht aus Deutschland und möchten hier beruflich Fuß fassen? Die Security Services Consulting bietet Ihnen die Chance für einen schnellen Berufseinstieg unabhängig von Alter, Nationalität und Schulabschluss.

Sie können an unseren Kursen teilnehmen, wenn Sie folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:









Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Wir kennen die behördlichen Hürden und stehen Ihnen gerne zur Seite!

Bildungsgutschein

Sie sind arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet oder
Sie sind arbeitsunfähig im alten Beruf oder
Sie sind Zeitsoldat und werden die Bundeswehr bald verlassen

Mindestalter

Sie sind mindestens 18 Jahre.

Erforderliche Zuverlässigkeit

Sie haben keinen relevanten und einschlägigen Eintrag im Bundeszentralregister (BZR).

Deutschkenntnisse

Sie beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
Als ausländische/r Mitbürger/in verfügen Sie mindestens über das Sprachniveau B1.

Schulausbildung

Sie können einen Nachweis über mindestens acht Jahre Schulbildung vorlegen.

Belastbarkeit

Sie sind bereit eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe anzunehmen.
Sie sind mental und körperlich belastbar und haben keine Vorbehalte gegen Schicht- und Wechseldienste.









BAA

Kooperationspartner

Alle Weiterbildungskurse bieten wir mit unserem Partner, der Bayerischen Akademie für Außenwirtschaft (BAA), in München an. Unser Ziel ist es, ein vertrauensvoller Ansprechpartner für alle Belange der Weiterbildung zu sein und allen Teilnehmern eine bestmögliche Unterstützung bei den Prüfungsvorbereitungen an die Hand zu geben.

Dozenten

Unsere Kurse finden in den Schulungsräumen unseres Kooperationspartners, der Bayerischen Akademie für Außenwirtschaft, in München statt und sind verkehrsgünstig gut zu erreichen. Die Prüfungen selbst werden alle von der IHK München abgenommen. Viele unserer Dozenten sind längjährige IHK Prüfer und kennen die notwendigen Anforderungen, um Sie optimal auf die Prüfungen einzustellen. (link zum BAA)

Schulungen

Unsere Kurse finden in den Schulungsräumen unseres Kooperationspartners, der Bayerischen Akademie für Außenwirtschaft, in München statt und sind verkehrsgünstig gut zu erreichen. Die Prüfungen selbst werden von der IHK München abgenommen. Viele unserer Dozenten stehen der IHK als Prüfer vor und kennen alle notwendigen Anforderungen, um Sie optimal auf die Prüfungen einzustellen.









Beratung

Die Sicherheitsbranche boomt, die Nachfrage an Sicherheitsdienstleistungen wächst stetig und mit ihr die Anforderungen an verbindliche Ausbildungs- und Sicherheitsstandards. Seit Dezember 2016 sind strengere Regeln für das Bewachungsgewerbe in Kraft getreten, die vor allem auch bei der Gründung eines eigenen Sicherheitsunternehmens beachtet werden müssen.

Voraussetzungen für eine Existenzgründung im Bewachungsgewerbe

Gewerbe- und Bewachungsverordnung

Wenn Sie ein eigenes Sicherheitsunternehmen gründen möchten, ist eine professionelle Vorbereitung entscheidend. Wir sind Spezialisten bei allen Fragen rund um Unternehmensgründungen und „Start-“Ups. Wir bereiten Sie systematisch auf die einzelnen Schritte der Firmengründung vor - das fängt bei der Rechtsform an und endet bei der Vermittlung von geeigneten Mitarbeitern. Ist die Entscheidung für eine Existenzgründung gefallen, schreiben die Gewerbeverordnung (GewO) und die Bewachungsverordnung (BewachV) vor, welche Voraussetzungen zwingend notwendig sind und welche Vorschriften beachtet und erfüllt werden müssen.

Gewerbeordnung (GewO)

Das Bewachungsgewerbe gilt als erlaubnispflichtiges Gewerbe laut Gewerbeordnung. Wer eine eigene Firma im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe gründen möchte, braucht zunächst eine Bewachungserlaubnis. Daran sind nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) besondere Voraussetzungen geknüpft: Konkret müssen folgende Unterlagen beim zuständigen Ordnungsamt der Gemeine, des Landkreises oder der kreisfreien Stadt eingereicht werden:

- Mindestalter 18 Jahre (Volljährigkeit)
- Erforderliche Zuverlässigkeit
- Nachweis der Sachkundeprüfung gemäß § 34a Gewerbeordnung oder Ausnahmetatbestände laut Bewachungsverordnung (BewachV)
- Geordnete Vermögensverhältnisse
- Abschluss einer Haftpflichtversicherung

Bewachungsverordnung (BewachV)

Nach der Erteilung der Bewachungserlaubnis durch die zuständige Behörde sind die Auflagen und Pflichten des Gewerbetreibenden gemäß Bewachungsverordnung (BewachV) zwingend einzuhalten und zu dokumentieren. Dazu gehören u.a. die Erstellung einer Dienstanweisung, die Ausstellung eines Bewacherausweises und/oder eines Kennschildes, die Verpflichtung zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, der Umgang mit Waffen und Regelungen zur Dienstkleidung.

Auch bei der administrativen und operativen Umsetzung der Bewachungsverordnung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

Rechtsform

Sie könnten eine Sicherheitsfirma als GmbH, als GbR oder als Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) gründen. Wir zeigen Ihnen auf, welche Rechtsform die richtige für Sie ist.


Weitere Faktoren

Der Weg in die Selbständigkeit muss gut überlegt und professionell umgesetzt werden. Neben den behördlichen Auflagen gibt es eine Vielzahl weiterer Faktoren, die über den Erfolg entscheiden. Dazu gehören u.a. die Standortwahl, eine Einschätzung des Marktes und der Wettbewerbssituation sowie eine Risikoanalyse und schließlich geeignete Mitarbeiter! Wir kennen alle notwendigen und sinnvollen Anforderungen und geben unser Wissen gerne an Sie weiter!

Sicherheitskonzepte

Die Security Services Consulting erstellt individuelle Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen jeder Größenordnung. Wir sorgen für einen ungestörten Ablauf bei Firmen- oder Privatveranstaltungen sowie kulturellen, sportlichen und politischen Ereignissen. Von der ersten Gefahrenanalyse bis zur Entwicklung umfassender Sicherheitsstrategien planen wir Ihr Vorhaben gemeinsam mit Ihnen.



Gefahrenprävention

Wichtigster Bestandteil der Eventplanung ist es, für die größtmögliche Sicherheit der Gäste bzw. teilnehmenden Personen zu sorgen. Dazu sind umfassende und frühzeitige Vorbereitungen zur Prävention möglicher Gefahrenquellen notwendig. Wir beurteilen die Risiken und planen die nötigen Sicherheitsmaßnahmen unter Berücksichtigung aller sicherheitstechnischen Anforderungen.







Sicherheitskonzept aus einer Hand

In einem Sicherheitskonzept erarbeiten wir alle Handlungsanweisungen, Strukturen und Abläufe für Ihre Veranstaltung. Mitarbeiter bereiten wir in Inhouse-Schulungen auf den sicheren Umgang mit unvorhergesehenen Situationen vor, um besonnen und entschlossen auf Gefahren reagieren zu können. Wir arbeiten mit spezialisierten Partnern zusammen und sorgen in unserem „Sicherheitskonzept aus einer Hand“ für eine erfolgreiche Umsetzung aller sicherheitsrelevanten Aufgaben. Wir sprechen mit den zuständigen Behörden und fassen alle Maßnahmen auf Basis der geltenden rechtlichen Bestimmungen in einem tragfähigen Gesamtkonzept zusammen.


Unsere Sicherheitskonzepte beinhalten u.a. folgende Bestandteile:

  • Gefahren- und Risikoanalyse: Erkennen von möglichen Sicherheitsrisiken und potentieller Gefahrenquellen; Analyse und Auswertung des Veranstaltungsumfelds und aller relevanter Gegebenheiten.
  • Konzepterstellung: Beschreibung des Auftrags und der Veranstaltung; Festlegung der Schutzziele, umfassende Planung aller organisatorischen, technischen und personellen Lösungsansätzen; Umsetzung polizeilicher Bestimmungen und gesetzlicher Bestimmungen, Flächen-, Besucherkapazitäten- und Fluchtwegeberechnungen.
  • Behörden- und Genehmigungskonzeption: Kommunikation und Abstimmungsgespräche mit Veranstalter, Polizei und Behörden
  • Ablauforganisation: Umsetzung vorgestellter Zeit- und Maßnahmenpläne, Benennung von Entscheidungsträgern, Überwachung und Protokollierung der Vorgaben der Sicherheitskonzeptionen
  • Kundenbetreuung: enge Abstimmung mit Kunden
  • Schulungen und Trainings: Beratung und Durchführung sicherheitsrelevanter Unterweisungen; wenn notwendig: inhouse Schulungen für das Sicherheitspersonal
  • Security-Konzeption für den Sicherheits-und Ordnungsdienst
  • Operative Schutzmaßnahmen: Zutrittskontrollen, Empfang und Betreuung von Besuchern, Informationsdienst, Aufsicht und Bewachung, Durchsetzung der Hausordnung
  • Crowd Management: Aufbau von Crowd Mamangement-Strategien während der Einlassphase
  • Krisenmanagementkonzeption: Notfall- und Krisenpläne; Interventionsdienste, Evakuationsbereitschaft; Räumungskonzeption mit Ablaufstruktur; Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen.
  • Gesamtkoordination aller organisatorischen, personellen und technischen Sicherheitsmaßnahmen.









Personalvermittlung

Welcher Mitarbeiter passt zu uns? Welches Unternehmen ist das richtige für mich? Für Unternehmen und Arbeitnehmer vermitteln wir branchenübergreifend geeignete Teamplayer in den unterschiedlichsten Einsatzbereichen.
















Kontakt

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Tel.: +49 8861 690 46 88
Fax: +49 8861 690 46 89
Mobil: +49 172 891 11 66
Mail: info@ssc-dialog.com

Unsere Adresse

Security Services Consulting
Josef Bayer
Erlenweg 25
86971 Peiting

Impressum

Security Services Consulting
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Steuernummer: DE302052646 (Ust-ID)

Konzept & Text: brandt-pr.de
Konzept & technische Umsetzung: 30degree

Fotos: fotolia.com
























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